E-Mail von Frau Krammer vom 08. Mai 2020 zu der E-Mail der Bürgerinitiative vom 15. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,


gerne komme ich auf meine Zwischenmitteilung vom 18.03. zurück und möchte auf Ihre Fragen antworten.


Im Rahmen der Aufstellung des Wohnbauflächenprogramms wurde die Fläche „Hinter der Kiste“ als potentielle Wohnbaufläche definiert und durch die politischen Gremien beschlossen. Der Großteil der Fläche ist in Privateigentum. Lediglich die kleine Grünbrache und Baulücke an der Hattinger Straße, die für die Erschließung der Fläche notwendig ist, ist im Eigentum der Stadt Bochum. Nach der positiven Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bochum haben sich die bisherigen Grundstückseigentümer eigenständig an die Firma Wilma Bau gewandt und ihre Grundstücke zum Verkauf angeboten. Die Stadt Bochum war an diesen Grundstücksverhandlungen nicht beteiligt.

Die Firma Wilma Bau hat eigenständig ein erstes Konzept zur Bebauung des Areals entwickelt. Das damals vorgestellte Konzept und damit auch der Gebäudemix und eine exakt benannte Anzahl an Wohneinheiten spiegelten somit nur frühe Überlegungen des Projektträgers wieder. Die Stadtverwaltung hat mit Wilma Bau daraufhin vereinbart, in einem gemeinsamen Workshop dieses Konzept zu überarbeiten. An dem Workshop haben die Firma Wilma Bau, ein von Wilma beauftragtes Architekturbüro sowie Mitarbeiter der Verwaltung teilgenommen. Es wurden mehrere grobe Bebauungsvarianten skizziert, in die insbesondere die Bochumer Grundsätze zur städtebaulichen Gestaltung eingeflossen sind. Hierdurch hat die Stadtverwaltung ergründet, welche Potentiale und Restriktionen mit einer Flächenentwicklung verbunden sind.


Der daraus resultierende Vorentwurf stellt weiterhin einen frühen Konzeptstand dar und dient als erste Grundlage für die Vorlage an die politischen Gremien und für die Diskussion mit der Öffentlichkeit. Im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung soll das so erarbeitete städtebauliche Konzept vorgestellt und erläutert werden. Selbstverständlich gibt es dabei für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Anregungen abzugeben. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch die Pandemie wurde entschieden, die Öffentlichkeitsbeteiligung zu verschieben.


Hinsichtlich Ihrer Frage zur Erschließung kann ich Ihnen mitteilen, dass Ziel ist, die Haupterschließung der Wohnbaufläche über die Hattinger Straße vorzunehmen. Die Konkretisierung eines Verkehrskonzepts und die Optionen weiterer Anbindungen werden im weiteren Planverfahren durch einen Fachgutachter geprüft.
Für die derzeitigen Anwohner sollen keine Erschließungskosten entstehen. Die im Zuge einer Baulandentwicklung erforderlichen Erschließungsmaßnahmen sind vom Investor zu tragen.
 

Die Fläche wurde bereits im Regionalplanentwurf des RVR als Wohnbaufläche vorgesehen. In dem vorlaufenden Planverfahren wurden Umweltbelange, darunter auch das Klima, untersucht und bewertet. Wie jede bauliche Entwicklung auf einer bislang unversiegelten Fläche hat auch die Entwicklung dieses Baugebietes Umweltauswirkungen. Eine Besiedlung in und an der Stadt ist aus ökologischen Gründen aber vorzuziehen. Der Bereich ist direkt an die Straßenbahn angeschlossen. Daraus lässt sich ein emissionsarmer Verkehr organisieren, was im Vergleich zu einem Standort ohne gute ÖPNV Anbindung einen positiven Effekt auf das Klima hat.

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt, die die derzeit vorhandene Umweltqualität analysiert und die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt bewertet. Klimatische Aspekte sind Teil der Umweltprüfung. Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu vermeiden bzw. auszugleichen. Bei der Planung neuer Baugebiete werden bereits sehr früh Maßnahmen berücksichtigt, die sich positiv auf die klimatischen Verhältnisse im Siedlungsraum auswirken – z.B. Dachbegrünungen, Ausschluss von Steingärten, Baumpflanzungen oder Oberflächenentwässerungen.
Sämtliche Gutachten, die im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens erstellt werden, sind für die Öffentlichkeit einsehbar. Sie können auch hierzu Stellungnahmen abgeben.

Die Bedarfe für Familien werden im Zuge der Planung berücksichtigt. Sowohl Jugend- als auch Schulverwaltungsamt werden an der Planung beteiligt. Im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wird die Bevölkerungsentwicklung neu betrachtet und die sich daraus ergebenden Bedarfe angepasst.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich aufgrund des frühen Verfahrensstandes Ihnen derzeit keine weitergehenden Auskünfte geben kann.
Die von Ihnen gestellten Fragen werden von der Stadtverwaltung auch als Anregung in dem noch einzuleitenden Bebauungsplanverfahren gewertet. Über den Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung werden wir Sie informieren. Die Bekanntmachung erfolgt auch im Amtsblatt der Stadt Bochum. Es ist aber nicht damit zu rechnen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung vor Oktober 2020 erfolgen kann. Bis dahin sollen auch keine Beschlüsse zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gefasst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Krammer

Stadt Bochum

Amt für Stadtplanung und Wohnen

– Wohnen und Projekte –

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